30. November 2021
2G-Plus beim VfB
Ab Mittwoch dem 01.12.2021 gilt in allen Gebäuden des VfB die 2G-Plus-Regel. Alle Personen die diese betreten, müssen also genesen oder geimpft sein und müssen zudem einen tagesaktuellen, negativen Testnachweis vorweisen. Es können leider keine Selbsttests vor Ort durchgeführt werden.
Befreit von der 2G-Plus-Pflicht sind Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
Grundlage der neuen Regeln ist die neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen.
Die Regeln gelten in beiden Hallen des Landkreises, in unserem Vereinsheim, im Tennisheim, in der Tennishalle inklusive Gaststätte und in der Gymnastikhalle.
Es muss in jedem Gebäude eine Registrierung erfolgen:
- mit der luca-App
- mit schriftlicher Angabe der Kontaktdaten auf den ausgelegten Registrierungsblättern.
Im Übrigen gelten die aktuellen einschlägigen Corona-Regelungen des Landes Niedersachsen und die jeweiligen Hygienekonzepte des VfB Uplengen e.V.. Die gesonderten Regeln am jeweiligen Standort sind den dort aushängenden Plakaten zu entnehmen.
Generell gilt:
- Das Betreten der Gebäude ist nur mit einem tagesaktuellen negativen, bei Selbsttests durch die kontrollierende Person offiziell bestätigten, Testnachweis erlaubt. Selbsttests vor Ort sind nicht möglich!
- Die Hygienerichtlinien und Abstandsregeln müssen auch weiterhin strikt beachtet werden.
- Beim Betreten der Gebäude besteht Maskenpflicht (FFP2). Auch hier sind die Abstände einzuhalten.
- Die Umkleidekabinen und Duschen dürfen nur unter Einhaltung der Abstandsregeln benutzt werden.
- Die Toiletten stehen zur Verfügung. Seife und Desinfektionsmittel sind vorhanden.