15. Dezember 2021
Erneute Änderung der Corona-Verordnung
Abweichend von unserem Artikel vom 01.12.2021 (siehe unten) gelten ab dem 12.12.2021 unter anderem folgende Regelungen:
- Tennis darf wieder ohne Testnachweis gespielt werden (auch Doppel).
- In der Gymnastikhalle und den anderen Sporthallen ist kein Test mehr erforderlich, wenn pro Teilnehmer*in mindesten 10 Quadratmeter für die Sportausübung zur Verfügung stehen.
- In der Tennisgaststätte ist auch kein Test mehr nötig , da die Sitzkapazitäten nur bis zu 70 Prozent ausgelastet sein werden.
- Die Umkleidekabinen und Duschen sollen möglichst nicht mehr genutzt werden, da eine Kontrolle nur schwer durchzuführen ist. Hier gilt weiterhin die 2G-Plus-Regel (Testnachweis nötig).
Weitere Informationen und Details werden von unserer Seite schnellstmöglich mitgeteilt.